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Ist Ihr Unternehmen bereit für die europäische NIS-2-Richtlinie?

AMID   15.10.24

Ist Ihr Unternehmen bereit für die europäische NIS-2-Richtlinie? Es ist kein Geheimnis: Die wachsenden #Bedrohungen innerhalb des Bereiches der #Cyberkriminalität und digitalen Infrastruktur nehmen seit Jahren zu. Kennen Sie schon die NIS-2-Richtlinie der EU? (https://www.bsi.bund.de/DE/Das-BSI/Auftrag/Gesetze-und-Verordnungen/NIS-Richtlinien/nis-richtlinie_node.html). Die EU hat mit der neuen NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2) einen wichtigen Schritt in Richtung verbesserter Cybersicherheit unternommen. Diese Richtlinie zielt darauf ab, Unternehmen, kritische Infrastrukturen und öffentliche Einrichtungen besser gegen Cyberangriffe zu schützen. Aber was bedeutet das für Unternehmen in der Praxis? Und welche Rolle spielt die Cyberversicherung im Rahmen von NIS2? Was ist NIS2? Die NIS2-Richtlinie ist eine Weiterentwicklung der NIS-Richtlinie von 2016. Sie zielt darauf ab, die Cybersicherheitsvorschriften für Betreiber kritischer Infrastrukturen und wesentliche Dienste in der Europäischen Union zu harmonisieren und zu stärken. Dies umfasst nicht nur große Konzerne, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMUs) in bestimmten Sektoren wie Energie, Gesundheit, Verkehr, Finanzdienstleistungen und digitale Infrastruktur. Wesentliche Anforderungen dieser Richtlinie umfassen: Verpflichtende Sicherheitsmaßnahmen: Unternehmen müssen technische u. organisatorische Maßnahmen ergreifen, um Risiken zu minimieren. Dazu gehören Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Vorfallsreaktion und -wiederherstellung. Meldepflichten: Sicherheitsvorfälle, die erhebliche Auswirkungen auf die Kontinuität von Diensten haben, müssen innerhalb einer bestimmten Frist den Behörden gemeldet werden. Erweiterter Anwendungsbereich: Die NIS2-Richtlinie gilt für eine größere Anzahl von Sektoren und Unternehmen im Vergleich zur ursprünglichen NIS-Richtlinie. Eine zentrale Rolle bei NIS-2 kann dabei die Cyberversicherung spielen. Sie bietet nicht nur finanziellen Schutz im Fall eines Cyberangriffs, sondern unterstützt Unternehmen auch präventiv bei der Risikobewertung und der Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen. Versicherer bieten häufig Zugriff auf Expertennetzwerke, die helfen, Sicherheitslücken zu identifizieren und abzusichern – ein entscheidender Vorteil, um den NIS2-Standards gerecht zu werden. Zusammengefasst bietet die Kombination aus der NIS2-Richtlinie und einer gut strukturierten Cyberversicherung Unternehmen die Möglichkeit, sowohl gesetzliche Anforderungen zu erfüllen als auch ihre Cybersicherheit nachhaltig zu stärken. Insbesondere in Zeiten zunehmender Bedrohungen aus dem Cyberraum wird diese Absicherung zur Pflicht und zur Chance zugleich. Sie brauchen mehr Informationen? Wir beraten Sie kostenlos. Schreiben Sie einfach eine Mail an info@amid.de oder besuchen Sie einfach unsere Webseite. #amid #firmenversicherung #cybersecurity #itsicherheit #versicherung #cyberversicherung #hamm #fuersievorort #NIS2